Rechtsanwältin Patricia Stark
Fachanwältin für Familienrecht      Fachanwältin für Strafrecht



Aktuelles zum Familienrecht

Stand September 2026


I. Aktuelle Unterhaltstabellen

Die Düsseldorfer Tabelle 2026 finden Sie hier:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2026/index.php

Die alte Düsseldorfer Tabelle und deren Leitlinien finden Sie hier:

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/index.php


Bitte beachten Sie die aktuellen Leitlinien jeweils in Ihrem Gerichtsbezirk.


Leitlinien des Kammergerichts 2026: https://www.berlin.de/gerichte/was-moechten-sie-erledigen/familiensachen/artikel.1348178.php

Leitlinien des OLG Brandenburg:  https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/oberlandesgericht/service-olg/unterhaltsleitlinien/

II. Rechtspolitik

FamFG-Reform: Mehr Schutz für Gewaltopfer im Familienverfahren
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Reform des FamFG vorgelegt, der vor allem den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren verbessern soll: Ein neuer Wahlgerichtsstand soll es betroffenen Elternteilen ermöglichen, ihren Aufenthaltsort geheim zu halten, Familiengerichte sollen in solchen Fällen nicht mehr aktiv auf eine Einigung hinwirken, sondern Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen, und Familienrichterinnen und -richter werden verpflichtet, Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt zu erwerben. Im Scheidungsrecht soll klargestellt werden, dass bei häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Ergänzend sieht der Entwurf Änderungen zur Stärkung der Stellung von Kindern im Verfahren sowie zur Vereinfachung und Beschleunigung bestimmter Verfahrensabläufe vor.
Referentenentwurf
Pressemitteilung des BMJV vom 22.05.2026



Reform des Kindschaftsrechts
Das Bundesjustizministerium hat mit dem Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) einen Gesetzentwurf vorgelegt, der u.a. den Schutz vor häuslicher Gewalt stärken will: Erstmals soll gesetzlich klargestellt werden, dass der Umgang eines Elternteils mit dem Kind ausgeschlossen werden kann, wenn der andere Elternteil gewalttätig ist und der Umgangsausschluss zur Abwendung einer Gefährdung seiner körperlichen Unversehrtheit geboten ist.
Darüber hinaus sollen nicht verheiratete Eltern leichter das gemeinsame Sorgerecht erlangen können, und die partnerschaftliche Kinderbetreuung nach einer Trennung soll gestärkt werden. Ergänzend sieht der Entwurf eine Stärkung der Kinderrechte im familiengerichtlichen Verfahren vor.
Referentenentwurf
Pressemitteilung des BMJ vom 11.05.2026

III. neue Entscheidungen


BVerfG: Faktischer Begutachtungszwang
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wirksamkeit einer familiengerichtlichen Entscheidung vorläufig ausgesetzt, weil die Mutter durch die angeordnete Teilnahme an begleiteten Umgängen zur Mitwirkung an einer Begutachtung gedrängt würde und dies einen Eingriff in ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht darstellen könnte, für den eine eindeutige gesetzliche Grundlage zweifelhaft sei. Ohne Aussetzung müsste die Mutter möglicherweise an Interaktionsbeobachtungen teilnehmen, die sich später als verfassungswidrig herausstellen könnten. Die Nachteile einer Verzögerung der Umgangsregelung wiegen weniger schwer, weil die Kinder bereits seit langer Zeit keinen Kontakt zur Mutter hatten und die Frage des Umgangs ohnehin Gegenstand des Hauptsacheverfahrens ist.
Beschl. v. 23. Juni 2026 (1 BvR 1160/26)


BGH: Privatscheidung durch "talaq"
Bei einer infolge des einseitigen Scheidungsbegehrens des Ehemanns in Iran erfolgten Verstoßung der Ehefrau durch Ausspruch der Scheidungsformel (talaq) handelt es sich ungeachtet des vorgeschalteten familiengerichtlichen Verfahrens und der anschließenden Registrierung um eine Privatscheidung, die nicht der "verfahrensrechtlichen Anerkennung" nach § 109 FamFG unterliegt, sondern deren Wirksamkeit anhand der materiellen Voraussetzungen des kollisionsrechtlich berufenen Scheidungsrechts zu beurteilen ist.
Beschl. v. 1. Juli 2026 (XII ZB 208/23)


OLG Thüringen: Verfahrenswert beim einstweiligen Verfahrenskostenvorschuss
Der Verfahrenswert für einen im Verfahren der einstweiligen Anordnung geltend gemachten Verfahrenskostenvorschuss ist nach dem vollen Wert des verlangten Vorschusses festzusetzen.
Beschl. v. 4. August 2026 (3 WF 304/26)


OLG München: Unterhaltspflicht bei erweitertem Umgang
1. Für einen Schwerpunkt der Betreuung genügt es, wenn sich bei einem Elternteil ein eindeutig feststellbares (…) Übergewicht bei der tatsächlichen Betreuung ergibt. Dem zeitlichen Umfang (…) kommt (…) eine erhebliche Bedeutung zu. Daneben kann im Einzelfall berücksichtigt werden, wenn ein Elternteil die Hauptverantwortung (…) trägt.
2. Bei der Gewichtung der zeitlichen Betreuungsanteile sind zunächst weder die Nächte noch die Zeit in Schule, Kindergarten (…) oder die Ferien außer Acht zu lassen. (…) Es schadet dabei nicht, wenn sich der (…) Elternteil von einem Dritten unterstützen lässt.
3. Eine anteilige Heranziehung des hauptbetreuenden Elternteils zum Barunterhalt ist (…) nicht möglich.
4. Es kann jedoch eine Herabstufung des Bedarfs (…) bis zum Mindestunterhalt erfolgen, um dem Mehraufwand (…) Rechnung zu tragen. (…) Das gilt auch, wenn sich der Unterhaltsanspruch des Kindes auf den Mindestunterhalt beschränkt (…).
5. Das anteilige Kindergeld ist erst nach der Bestimmung des (…) reduzierten Unterhaltsanspruchs abzusetzen. (LSe gekürzt)
Beschluss v. 28. Juli 2026 – 2 UF 1410/25 e


OLG Frankfurt/M.: Beschleunigungsgebot im Umgangsverfahren
1. Die Dauer eines Umgangsverfahrens von mehr als zwei Jahren lässt vermuten, dass dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nicht hinreichend Rechnung getragen worden ist.
2. In die Gesamtabwägung sind bei der Beurteilung der Angemessenheit der Verfahrensdauer neben der Art des Verfahrens, dem Alter der Kinder sowie der Gefahr einer faktischen Präjudizierung auch die Belastungen der Beteiligten durch das familiengerichtliche Verfahren einzubeziehen.
3. Der Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangs vermag die Notwendigkeit der Beachtung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots im Hauptsacheverfahren nicht zu beseitigen.
Beschl. v. 22. Juli 2026 (1 WF 121/26)


OLG München: Anerkennung ausländischer Ehefeststellungsentscheidungen (Syrien)
Eine "Eheanerkennung" durch ein syrisches Scharia-Gericht stellt jedenfalls dann eine grundsätzlich anerkennungsfähige Entscheidung im Sinne von § 107 Abs. 1 Satz 1 FamFG dar, wenn das Gericht über die Prüfung der formalen Voraussetzungen für eine Registrierung hinaus selbst eine Sachaufklärung durchgeführt, sich eine eigene Überzeugung gebildet und explizit die Anerkennung ausgesprochen hat. Die Anerkennung einer ausländischen Ehefeststellungsentscheidung nach § 107 FamFG setzt keine konstitutive Wirkung voraus, sofern das Verfahren über eine bloße Registrierung hinausgeht und eine inhaltliche Prüfung erfolgt. Eine weitergehende materiellrechtliche Prüfung des Eheschließungsstatuts ist im Rahmen des § 107 Abs. 1 S. 1 FamFG nicht vorgesehen. Etwaige Unvereinbarkeiten mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts sind über § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG zu prüfen.
Beschl. v. 22. Juli 2026 (34 Wx 160/26 e)


OLG Karlsruhe: Verfahrenskostenhilfe und Mutwilligkeit
Die parallele oder sukzessive Rechtsverfolgung im Verfahren der einstweiligen Anordnung und im Hauptsacheverfahren ist in Ehewohnungssachen in aller Regel nicht mutwillig iSd § 114 ZPO.
Beschl. v. 15. Juli 2026 (18 WF 42/26)


OLG Karlsruhe: Bestellung eines Verfahrensbeistandes
Es besteht kein allgemeiner Grundsatz, wonach das Familiengericht gehalten wäre, den Beteiligten vor Bestellung eines Verfahrensbeistandes rechtliches Gehör zu gewähren. Hierzu ist das Familiengericht nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen gehalten.
Nicht jede nach Einschätzung des Beschwerdegerichts nicht erforderliche Bestellung eines Verfahrensbeistands führt dazu, dass von der Erhebung der Gerichtskosten abzusehen wäre.
Beschl. v. 9. Juli 2026 (18 WF 66/26)


OLG Schleswig: Wertfestsetzung bei Aussetzung der Vollziehung nach § 64 Abs. 3 FamFG
Eine gesonderte Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit nach § 33 Abs. 1 RVG für das Tätigwerden im Rahmen der Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Beschlusses nach § 64 Abs. 3 FamFG ist nicht möglich, denn die Aussetzung der Vollziehung nach dieser Vorschrift unterfällt § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 12 RVG und gehört damit zum Rechtszug.
Beschl. v. 29. Juni 2026 (8 UF 106/26)


OLG Celle: Aufenthaltsbestimmungsrecht im Umgangsverfahren
Ein Streit unter den Elternteilen darüber, bei wem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kann auch dann im Umgangsverfahren entschieden werden, wenn die Umgangsregelung zu einer Umkehr der Betreuungszeiten und damit zu einem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts führt (Anschluss BGH FamRZ 2026, 381). Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf einen Elternteil stellt in einem solchen Fall angesichts der Möglichkeit einer Umgangsregelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Elternrecht eines der Elternteile dar (Anschluss OLG Frankfurt FamRZ 2025, 1808).
Beschl. v. 29. Juni 2026 (17 UF 46/26)


OLG Karlsruhe: Beschwerde gegen Grenzsperre
Eine Grenzsperre, mit der verhindert werden soll, dass ein Elternteil ohne entsprechende sorgerechtliche Befugnis im Rahmen des Umgangs das Land verlässt, ist umgangsrechtlicher Natur. In der Anordnung der Herausgabe eines Reisepasses liegt jedenfalls keine Entscheidung über die elterliche Sorge für ein Kind iSd § 57 Satz 2 Nr. 1 FamFG.
Beschl. v. 26. Juni 2026 (18 UF 41/26)


OLG Frankfurt/M.: Darlegungslast im vereinfachten Unterhaltsverfahren
Auch im vereinfachten Unterhaltsverfahren trägt der antragstellende Unterhaltsberechtigte (bzw. sein Rechtsnachfolger) die Darlegungslast für seine/die Bedürftigkeit i.S.d. § 1602 BGB. Er hat sich daher über ein etwaiges Eigeneinkommen zu erklären, § 250 Abs. 1 Nr. 10 FamFG, anderenfalls der Antrag unzulässig ist.
Beschl. v. 25. Juni 2026 (5 WF 91/26)


OLG Koblenz: Beschwerde gegen die Festsetzung der Sachverständigenvergütung
Über die Beschwerde gegen die familiengerichtliche Festsetzung der Vergütung von Sachverständigen entscheidet im Falle der Nichtabhilfe das für den Bezirk des Familiengerichts zuständige Landgericht.
Eine Kürzung der Sachverständigenvergütung wegen eines nicht ausreichenden Hinweises des Sachverständigen auf die Unverhältnismäßigkeit der Gutachtachterkosten erscheint in Umgangsverfahren nicht zwingend ausgeschlossen.
Die Verfahrensbeteiligten sind trotz potenzieller Kostenschuldnerschaft nicht zur Beschwerde gegen die familiengerichtliche Festsetzung der Vergütung von Sachverständigen befugt. Ihnen steht nur die Erinnerung gegen den Kostenansatz zu.
Beschl. v. 28. Mai 2026 (13 WF 125/26)